Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Monat: Dezember 2015
Bleibt Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb heuer ein Gewinn?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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