ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 438,05
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 657,08
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 171,00
monatlich € 5.130,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.260,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 5.985,00

Stand: 30. Oktober 2017