Liquidität bedeutet, dass der Unternehmer fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Betrieb Ihres Unternehmens. Ausgelöst durch die Corona-Krise sind viele der Gastronomie- bzw. Hotellerieunternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Im Folgenden finden Sie einige Tipps (unvollständige Auswahl), um Ihre Liquiditätssituation zu verbessern.
Steuern und Abgaben
Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden, Steuer- und Abgabenzahlungen zu stunden oder in Raten zu entrichten. Auch können Steuer- und Beitragsvorauszahlungen bei Finanz und SVS herabgesetzt werden.
Reduktion von Miet- und Personalkosten
Aufgrund der Umsatzeinbußen auf Basis der Corona-Krise können Gastronomieunternehmen und Hotels unter Umständen Anspruch auf Mietzinsminderung haben. Das Begehren auf eine Mietzinsminderung ist dabei an den Vermieter zu richten. Personalkosten können z. B. durch die Corona-Kurzarbeit temporär reduziert werden. Auch andere Maßnahmen im Personalbereich können Kosten reduzieren.
Überbrückungsgarantien für Bankverbindlichkeiten
Ist ein Betrieb einmal in Liquiditätsschwierigkeiten, so ist es auch nicht mehr so leicht, eine weitere Finanzierung seitens der Bank zu bekommen. Bei Nutzung einer Überbrückungsgarantie garantiert die Republik Österreich der Hausbank des Unternehmers die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits in einem bestimmten Ausmaß für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Der Antrag erfolgt über die Hausbank des Unternehmens, die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien für Betriebe des Gastronomie- und Hotelgewerbes erfolgt über die Tourismusbank (ÖHT), austria wirtschaftsservice (aws) und die Kontrollbank (für Großbetriebe). Dabei werden unterschiedliche Varianten angeboten. Weitere Infos und genaue Förderrichtlinien unter www.oeht.at, www.aws.at und www.oekb.at .
Zuschüsse
Hier sind auf Bundesebene der Härtefallfonds für Kleinstunternehmer und der Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds zu nennen. Die Unterstützungsleistung beim Härtefallfonds beträgt höchstens € 2.000,00 monatlich für längstens sechs Monate. Der Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird abhängig vom Ausmaß der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. 25 % – 75 % der Fixkosten werden abhängig von der Umsatzeinbuße (40 % – 100 %) ersetzt. Detailliertere Informationen zu den Zuschüssen auf unserer Kanzleihomepage bzw. unter www.fixkostenzuschuss.at und www.wko.at
Betriebswirtschaftliche Tipps
Auch folgende betriebswirtschaftliche Maßnahmen können unter anderem für mehr Liquidität im Unternehmen sorgen:
- Geplante Investitionen prüfen
- Verkauf von nicht notwendigem Anlagevermögen
- Reduktion des Lagerbestandes
- Eintreibung offener Forderungen
- Vereinbarung von Zahlungszielen mit Lieferanten
- Höhe der Entnahmen bzw. Ausschüttungen überdenken
- Stundungen von Kreditzahlungen vereinbaren
- Möglichkeit zur Stundung der laufenden Betriebskosten prüfen
Vor Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Maßnahmen sind jedenfalls steuerliche Auswirkungen in einem individuellen Beratungsgespräch zu prüfen (z. B. steuerliche Auswirkung von Wertpapierverkäufen).
Stand: 01. Juli 2020