KMU-Investitionszuwachsprämie

Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden. Anträge können bis 31.12.2018 eingereicht werden. Innerhalb dieses Zeitraumes wird auch hier gefördert, solange Fördermittel vorhanden sind. Im Folgenden sind die Eckdaten der Förderrichtlinie dargestellt.

Förderungsnehmer

Förderungswürdig sind grundsätzlich gewerbliche Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Österreich mit bis zu 250 Mitarbeitern (für Investitionszuwächse in Großunternehmen steht ein anderes Förderprogramm zur Verfügung).

Das Unternehmen muss drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre vorlegen können und Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Architekten sein.

Förderbare Projekte

Ein Investitionszuwachs ist eine Investition, die über den durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre liegt.

Damit eine Förderung infrage kommt, muss bei Kleinst- und Kleinunternehmen der Investitionszuwachs mindestens € 50.000,00 betragen, bei mittleren Unternehmen wenigstens € 100.000,00.

Außerdem müssen die Investitionen in materielles, aktivierungspflichtiges, abnutzbares Anlagevermögen in einer österreichischen Betriebsstätte getätigt werden.

Nicht förderbar sind unter anderem leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, immaterielle Investitionen, Grundstücke und Finanzanlagen und Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über € 5 Mio.

Höhe der Förderung

Wird ein Kleinst- oder Kleinunternehmer gefördert, beträgt der Zuschuss bis zu 15 % des Investitionszuwachses von € 50.000,00 (Minimum für Antragsvoraussetzung) bis € 450.000,00.

Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschuss bis 10 % des Investitionszuwachses von € 100.000,00 bis € 750.000,00 vorgesehen.

Förderungsantrag

Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder für Tourismus- und Freizeitbetriebe von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) bearbeitet. Der Antrag ist vor Beginn des förderwürdigen Projekts unter https://foerdermanager.awsg.at bzw. https://eakt.oeht.at/ einzubringen. Weiterführende Informationen sowie alle Details zu den Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie auf www.aws.at und www.oeht.at.

Stand: 29. März 2017