Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?

Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?

Diese Einteilung ist vor allem aus unternehmensrechtlicher Sicht von Bedeutung. An die Größe der Gesellschaft sind bestimmte Verpflichtungen geknüpft, wie z. B. die Prüfungspflicht.

Mit Jahresbeginn wurden die Größenklassen geändert. Neu eingeführt wurde die Kleinstkapitalgesellschaft. Für sie gelten bestimmte Erleichterungen – beispielsweise muss kein Anhang erstellt werden, und wenn der Jahresabschluss nicht zeitgerecht eingereicht wird, ist eine geringere Zwangsstrafe zu bezahlen.

Kleinstgesellschaft

Bilanzsumme € 350.000,00
Umsatzerlöse € 700.000,00
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10

Achtung: Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können keine Kleinstkapitalgesellschaft sein.

Kleine Kapitalgesellschaft

  seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 5,0 Mio. € 4,84 Mio.
Umsatzerlöse € 10,0 Mio. € 9,68 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 50 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 20,0 Mio. € 19,25 Mio.
Umsatzerlöse € 40,0 Mio. € 38,50 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 250 250

Hinweis: Immer, wenn zwei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, gilt grundsätzlich die nächsthöhere Größenklasse.

Beispiel: Eine große Kapitalgesellschaft ist dann gegeben, wenn zwei der drei Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten werden.

Stand: 27. Jänner 2016