Die NoVA können Sie nun ganz leicht selbst berechnen.
Betriebseinkommen
Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß berechnet.
Daher kann die NoVA nun ohne viel Aufwand selber berechnet werden. Bei Autos mit hohem CO2-Ausstoß ist die NoVA meist deutlich höher als früher.
Formel für die Berechnung
Durchschnittswerte, Klassifikation
(CO2-Wert in g/km – 90 g)/5 = Steuersatz in % (maximal jedoch 32 %)
Das ergibt:
- 0% bei mit einem CO2-Ausstoß von 90 g/km
- 32% Höchstsatz bei Fahrzeugen mit einem C02-Ausstoß von 250 g/km.
Ist der Kohlendioxid-Ausstoß höher als 250 g/km erhöht sich die Steuer noch um € 20,00 je g/km für den C02-Ausstoß der über den 250 g/km liegt.
Von der Steuer werden noch abgezogen
- € 350,00 bei Dieselfahrzeugen
- € 450,00 bei anderen Fahrzeugen
Dies gilt vom 1.3.2014 bis 31.12.2014, wenn kein Bonus für Alternativantriebe gewährt wird. In den kommenden Jahren wird dieser Abzug verringert.
Tipp: Bei umweltfreundlichen Antriebsmotoren wird ein Bonus von € 600,00 gewährt. Dazu gehören z.B. Hybridantriebe, Antriebe mit Erdgas oder Wasserstoff (bis Ende 2015). Eine Steuergutschrift ist allerdings nicht möglich.
Neu: Der Autohändler bekommt beim Verkauf von tageszugelassenen Autos 16,67 % der abgeführten NoVA wieder rückvergütet.
Neues bei einem ausländischen Kfz
Bringt eine Person (mit Sitz im Inland) ein Kfz nach Österreich, darf sie damit ein Monat in Österreich ohne Zulassung fahren. Im November 2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung festgestellt, dass die Frist bei jedem Grenzübertritt wieder neu beginnt.
Nun hat die Regierung darauf reagiert. Im Nationalrat wurde nun eine Klarstellung beschlossen, dass die Frist nicht unterbrochen wird, wenn das Kfz ins Ausland gebracht wird.
Mit der Zulassung entstehen die Normverbrauchsabgabe und die Kraftfahrzeugsteuerpflicht.
Stand: 23. Juni 2014