Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn der Leistungsempfänger für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.
News Gastronomie
Vermindern Darlehensrückzahlungen und Privatentnahmen meinen Gewinn?
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.
Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn der Leistungsempfänger für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.
Vermindern Darlehensrückzahlungen und Privatentnahmen meinen Gewinn?
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.
Gemäß dem Energieabgabenvergütungsgesetz erstattet das Finanzamt Unternehmen einen Teil ihrer Energieabgabe zurück.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so steht von Beginn an keine Begünstigung zu.