Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden.
News Allgemein
Nach dem ASVG hat der Arbeitgeber seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.
Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. Wer kann nun tatsächlich einsehen?
In vielen Betrieben hat sich ein jährliches Mitarbeitergespräch zum fixen Bestandteil der Unternehmenskultur etabliert.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.
Damit die Freude über Weihnachtsgeschenke allseits ungetrübt bleibt, informieren wir Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst steuerschonend beschenken können.
Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) tritt mit 1.1.2017 in Kraft.
Österreich ist das letzte Mitglied der Europäischen Union mit Quellensteuer.
Wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Aussicht gestellt.









