Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
News Allgemein
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen.
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.
Infos zu den steuerlich relevanten Vorhaben der Bundesregierung für 2017/2018.
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.








