Falls die geplante Steuerreform 2020 noch Ende September im Nationalrat beschlossen wird, kommt mit 2020 auch eine neue Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer.
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Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften.
Falls die geplante Steuerreform 2020 noch Ende September im Nationalrat beschlossen wird, kommt mit 2020 auch eine neue Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer.
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften.
Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu weitere Details aus.
Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor.
Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse grundsätzlich keinen Zwang zum Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages vor.
Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die es per 1.7.2019 ermöglicht, seine Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten.
Mittlerweile ist es in vielen Betrieben üblich, dass die Mitarbeiter mit Kollegen in anderen Städten oder anderen Büros zusammenarbeiten müssen.







