Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht.
Neuigkeiten
Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht.
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei.
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
Verbesserter Pendlerrechner ist online
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.







