Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Neuigkeiten
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.
Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016









