Ab Februar sollte man sich Gedanken über die Arbeitnehmerveranlagung vom letzten Jahr machen.
Neuigkeiten
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Betriebseinnahmen minus die Betriebsausgaben gerechnet.
Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.
Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).









