Bei bäuerlichen Betriebsübergaben sind aus steuerlicher Sicht viele Themenbereiche zu berücksichtigten.
Neuigkeiten
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Wenn die Umsätze von nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, nicht über € 400.000,00 liegen, kann die Steuer in Form von Durchschnittssätzen ermittelt werden.
Das Bundesfinanzgericht hatte zu entscheiden, ob es sich beim Betreiben einer Photovoltaikanlage eines Landwirts um eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen.
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften.
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten.









