Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.
Neuigkeiten
Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.
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Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.




