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Neuigkeiten
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Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.
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Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.
Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.






