Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Neuigkeiten
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.




