Konjunkturstärkungsgesetz 2020 für Land- und Forstwirte
Checkliste Jahreswechsel
Um jene Branchen, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, steuerlich weiter zu entlasten, wurden die Umsatzsteuersätze auf bestimmte Umsätze zeitlich befristet auf 5 % gesenkt.
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20%.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
In der Einkommensteuer soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden.
Bewertungsrechtlich ist die Tierzucht und Tierhaltung dem „land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einstufung als „Landwirtschaftliches Vermögen“ gegeben sind.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Veränderungen verursachen bei Menschen Verunsicherung und werden oft nicht sofort positiv gesehen.
In der Einkommensteuer soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden.