ASVG-Sozialversicherungswerte für 2017 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
täglich (entfällt mit 1.1.2017)
monatlich € 425,70
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 638,55
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 166,00
monatlich € 4.980,00
   
jährlich für Sonderzahlungen € 9.960,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer  
   
ohne Sonderzahlung € 5.810,00

Stand: 27. Oktober 2016