Das Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat anlässlich der Coronakrise gemeinsam mit der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft geschnürt. Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden und es erfolgt eine Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision.
Eckpunkte:
- Sowohl aktivierungs- als auch nicht aktivierungspflichte Kosten werden gefördert (insbesondere all jene Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen auf betrieblicher Ebene führen)
- Bundeshaftung in Höhe von 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (Kontokorrentkredite)
- keine Untergrenze der Haftungssumme; maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von € 500.000 mit einer Bundeshaftungsquote in Höhe von 80% besichert werden (maximale Haftungssumme also € 400.000)
- für die ÖHT Haftung sind keine Sicherheiten beizubringen
- Rückzahlungsmodalitäten sind zwischen Unternehmer und Hausbank grundsätzlich frei zu vereinbaren; Laufzeit der Bundeshaftung maximal 36 Monate
- ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr muss vorliegen bzw. prognostiziert werden
- Bearbeitungsgebühr und laufende Haftungsprovision werden vom Bund übernommen
HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 19.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen, weitere Voraussetzungen, Details, notwendige Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der ÖHT https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/.
Stand: 07. April 2020