Sozialversicherungswerte für 2018

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Diese beträgt für das Jahr 2018: 1,029. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

Rezeptgebühr: € 6,00

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 438,05
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 657,08
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 171,00
monatlich € 5.130,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.260,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 5.985,00
für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 128,00

BSVG

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.

Höchstbeitragsgrundlage pro Monat  
für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner € 5.985,00
für hauptberuflich beschäftigte Kinder € 1.995,00
für hauptberuflich beschäftigte Eltern € 2.992,00

Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2018 angepasst.

Stand: 27. Dezember 2017