Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Monat: Oktober 2020
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20%.
Um jene Branchen, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, steuerlich weiter zu entlasten, wurden die Umsatzsteuersätze auf bestimmte Umsätze zeitlich befristet auf 5 % gesenkt.
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 für Land- und Forstwirte
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20%.
Um jene Branchen, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, steuerlich weiter zu entlasten, wurden die Umsatzsteuersätze auf bestimmte Umsätze zeitlich befristet auf 5 % gesenkt.
Die im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 vorgesehenen Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die heimischen Betriebe zumindest teilweise abfedern.
Laufende Unterstützungsleistungen für Land- und Forstwirte