Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Monat: April 2020
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an.
Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung.
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit).
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt.
Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben.