Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
Monat: Oktober 2018
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.