Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend Zeit für Erholung bleiben.
Monat: Juni 2018
Bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung ist der Grundbetrag des Gewinns mittels des Durchschnittssatzes von 42 % vom maßgebenden Einheitswert zu ermitteln.
Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften offen.
Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt.
Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend Zeit für Erholung bleiben.
Bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung ist der Grundbetrag des Gewinns mittels des Durchschnittssatzes von 42 % vom maßgebenden Einheitswert zu ermitteln.
Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften offen.