Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.
Monat: Juli 2016
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.