Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016
Monat: März 2016
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.
Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Betriebseinnahmen minus die Betriebsausgaben gerechnet.