Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Monat: Dezember 2015
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.