Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Dirndl bzw. ein Trachtenanzug abgesetzt werden.
Monat: März 2015
Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.
Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.