Verbesserter Pendlerrechner ist online
Monat: August 2014
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei.
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
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Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.